Neufahrzeuge & Innovationen

Jetzt investieren und bis zu 50% öffentliche Förderung kassieren

Förderung für Elektrostapler

Erweiterung der KMU Einstufung – Kleine Unternehmen

Durch die Novellierung vom 01.05.2023 werden nun kleine Unternehmen separat in den KMU-Regularien berücksichtigt. Kleine Unternehmen sind Unternehmen bis 49 Beschäftigte, bis 10 Millionen € Umsatz oder bis 10 Millionen € Bilanzsumme. Hier wird mit 1.200€ pro eingesparter Tonne CO2 bis max. 50% der Investitionskosten subventioniert.

Neues Förderprogramm für kleine Unternehmen (Abwrackprämie)

Sollte der Unternehmer einen Energieträgerwechsel vornehmen, wird die neue elektrifi zierte Investition pauschal (unabhängig von den Betriebsstunden) mit 33% (nach de-minimis Verordnung) subventioniert.

Wichtige Anforderungen

  1. Die auszutauschende oder umzurüstende Anlage (Stapler) muss sich mindestens seit fünf Jahren im Bestand befinden und noch funktionstüchtig sein.
  2. Die umgerüstete Bestandsanlage oder Neuanlage muss für den gleichen Einsatzzweck verwendet werden wie die Anlage, die ausgetauscht
    wird.
  3. Die betreffende Anlage darf nur in der angegebenen Betriebsstätte genutzt werden.
  4. Die betreffende Anlage muss ab Inbetriebnahme für mindestens drei Jahre bestimmungsgemäß betrieben werden.
  5. Ausgetauschte Altanlagen (Altstapler) beziehungsweise ausgetauschte Altkomponenten müssen entsorgt werden. (Ein Verkauf gilt nicht als
    Entsorgung.)

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung von Elektrostaplern

» Investitionsvorhaben


  • Gefördert werden Neu- & Ersatzinvestitionen.
  • Förderung gilt ausschließlich für neue Gabelstapler.
  • Stapler darf nur auf dem Betriebsgelände des Kunden betrieben werden (Zweigniederlassungen = Betriebsgelände)

» Finanzierung


  • Ein Kauf ist grundsätzlich förderfähig.
  • Leasing & Mietkauf sind eingeschränkt förderfähig.
  • 24 Monatsraten werden berücksichtigt.
  • Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach 24 Monaten.
  • Bei Tochterunternehmen: Rechnungsnehmer muss identisch sein mit dem Antragsteller!

» Projektstart


  • Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung / Kauf) beantragt werden.
  • Umsetzung der Maßnahme erst nach Zuwendungsbescheid.
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Genehmigung kann begründet beantragt werden.

Beispielrechnung – Förderung neuer Elektrostapler

» Austausch Dieselstapler


Antragssteller = KMU
Betriebsstunden 2.000 h/Jahr
Verbrauch alter Stapler 4,0 l/h
Verbrauch E-Stapler 6,6 KW/h
Investition 42.970€
Fördersumme 11.033,19€

Förderquote 25,68%

» Austausch Treibgasstapler


Antragssteller = KMU
Betriebsstunden 2.500 h/Jahr
Verbrauch alter Stapler 3,4 kg/h
Verbrauch E-Stapler 6,9 KW/h
Investition 37.243,42€
Fördersumme 11.675,30€

Förderquote 31,35%

» Zusatzinvestion


Antragssteller = KMU
Betriebsstunden 1.900 h/Jahr
Anschaffung E-Stapler 5t
Investition 60.000,00€
Fördersumme 19.083,16€

Förderquote 31,81%

ACHTUNG: Jede Förderung muss vor Kauf bzw. Projektbeginn beantragt und vom Fördergeber bewilligt sein.

Fordern Sie noch heute Ihren Fördermittel-Check an.

Sven Wengh
+49 151 22113649
+49 5485 9387 280
sven.wengh@neotechnik.de

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