
Jetzt investieren und bis zu 50% öffentliche Förderung kassieren
Förderung für Elektrostapler
Erweiterung der KMU Einstufung – Kleine Unternehmen
Durch die Novellierung vom 01.05.2023 werden nun kleine Unternehmen separat in den KMU-Regularien berücksichtigt. Kleine Unternehmen sind Unternehmen bis 49 Beschäftigte, bis 10 Millionen € Umsatz oder bis 10 Millionen € Bilanzsumme. Hier wird mit 1.200€ pro eingesparter Tonne CO2 bis max. 50% der Investitionskosten subventioniert.
Neues Förderprogramm für kleine Unternehmen (Abwrackprämie)
Sollte der Unternehmer einen Energieträgerwechsel vornehmen, wird die neue elektrifi zierte Investition pauschal (unabhängig von den Betriebsstunden) mit 33% (nach de-minimis Verordnung) subventioniert.
Wichtige Anforderungen
- Die auszutauschende oder umzurüstende Anlage (Stapler) muss sich mindestens seit fünf Jahren im Bestand befinden und noch funktionstüchtig sein.
- Die umgerüstete Bestandsanlage oder Neuanlage muss für den gleichen Einsatzzweck verwendet werden wie die Anlage, die ausgetauscht
wird. - Die betreffende Anlage darf nur in der angegebenen Betriebsstätte genutzt werden.
- Die betreffende Anlage muss ab Inbetriebnahme für mindestens drei Jahre bestimmungsgemäß betrieben werden.
- Ausgetauschte Altanlagen (Altstapler) beziehungsweise ausgetauschte Altkomponenten müssen entsorgt werden. (Ein Verkauf gilt nicht als
Entsorgung.)
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung von Elektrostaplern
» Investitionsvorhaben
- Gefördert werden Neu- & Ersatzinvestitionen.
- Förderung gilt ausschließlich für neue Gabelstapler.
- Stapler darf nur auf dem Betriebsgelände des Kunden betrieben werden (Zweigniederlassungen = Betriebsgelände)
» Finanzierung
- Ein Kauf ist grundsätzlich förderfähig.
- Leasing & Mietkauf sind eingeschränkt förderfähig.
- 24 Monatsraten werden berücksichtigt.
- Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach 24 Monaten.
- Bei Tochterunternehmen: Rechnungsnehmer muss identisch sein mit dem Antragsteller!
» Projektstart
- Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung / Kauf) beantragt werden.
- Umsetzung der Maßnahme erst nach Zuwendungsbescheid.
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Genehmigung kann begründet beantragt werden.
Beispielrechnung – Förderung neuer Elektrostapler
» Austausch Dieselstapler
Antragssteller = KMU
Betriebsstunden 2.000 h/Jahr
Verbrauch alter Stapler 4,0 l/h
Verbrauch E-Stapler 6,6 KW/h
Investition 42.970€
Fördersumme 11.033,19€
Förderquote 25,68%
» Austausch Treibgasstapler
Antragssteller = KMU
Betriebsstunden 2.500 h/Jahr
Verbrauch alter Stapler 3,4 kg/h
Verbrauch E-Stapler 6,9 KW/h
Investition 37.243,42€
Fördersumme 11.675,30€
Förderquote 31,35%
» Zusatzinvestion
Antragssteller = KMU
Betriebsstunden 1.900 h/Jahr
Anschaffung E-Stapler 5t
Investition 60.000,00€
Fördersumme 19.083,16€
Förderquote 31,81%
ACHTUNG: Jede Förderung muss vor Kauf bzw. Projektbeginn beantragt und vom Fördergeber bewilligt sein.
Fordern Sie noch heute Ihren Fördermittel-Check an.
Sven Wengh
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