Pflichtschulung seit April 2016
Vermittelte Inhalte / Agenda
Durch den vermehrten Einsatz von Teleskopstaplern in vielen Branchen kommt es leider zu drastisch steigenden Unfallzahlen. Erste Auswertungen der Unfälle haben gezeigt, dass in vielen Fällen die unsachgemäße Verwendung der Maschinen die Ursache ist.
Deshalb hat die DGUV den Grundsatz 308-009 ins Leben gerufen, um zukünftig die Ausbildung der Bediener qualitativ zu steigern und dadurch die Unfallzahlen zu senken.
- Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1. (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
- Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 drehbarer Oberwagen Kranbetrieb nach DIN EN 13000.
- Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne, sprich Mannkorb nach der DIN EN 280 Sicherheitsausrüstung für Teleskopgeräte.
- Betriebs- bzw. Baustellen- oder Einsatzbezogene Ausbildung kann nur vor Ort durchgeführt werden.
Gesetzliche Vorgaben
DGUV Grundsatz 308-009
Pflichtschulung seit April 2016
Schulungsdauer
mind. 2 Tage (16 Stunden)
Erworbener Abschluss / Nachweis
Fahrausweis, Zertifikat
Maximale Teilnehmerzahl
12 Personen
Termine
Auf Anfrage
Teilnahmegebühr
Siehe aktuelle Preisliste
Terminanfragen
Tel.: 05205 9980-218
fahrerschulungen@neotechnik.de